GÜLTIG AB: 01.10.2022
VOLLSTATIONÄRE PFLEGE
Die Kosten für den täglichen Heimaufenthalt setzen sich wie folgt zusammen:
Dies ergibt bei
30,42 Tagen folgende Beträge für die
vollstationäre Pflege:
Vom Eigenanteil werden mind. 5% der restlichen Pflegekosten von der Pflegekasse als Leistungszuschlag erstattet,
je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.
KURZZEIT- UND VERHINDERUNGSPFLEGE
Die Pflegekassen erstatten die pflegebedingten Aufwendungen sowie den Ausbildungszuschlag und -umlage bis zu einem
Höchstbetrag von 1.774,00 EUR
pro Kalenderjahr. Diese Leistungen müssen
vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Der tägliche Eigenanteil von 40,80 EUR (für Pflegegrad 2-5) setzt sich aus Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten zusammen.
Personen mit Pflegegrad 1 müssen die Kosten selbst tragen.
Wir haben sämtliche Zulassungen, dadurch ist auch die Finanzierung des Pflegeentgelts über das Sozialamt möglich!
Rechtliche Grundlage gemäß Pflegesatzvereinbarung: